Einspeiser

Die Natur ist unsere Energie.

Verantwortung übernehmen.

Ihr Beitrag zum Klimaschutz.

Bei Erzeugungsanlagen kann es zu einer Änderung Ihrer Bestandsanlage nach der Inbetriebnahme kommen, z.B. nachträgliche Änderung der Größe Ihrer Erzeugungsanlage, Nachrüstung eines Speichersystems, Austausch von PV-Modulen oder Stilllegung der Erzeugungsanlage.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Ansprechpartner, vorzugsweise per E-Mail an msb@rheinhessische.de.

 

 

70%-Regel im EEG 2023

Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden. Ab dem 01. Januar 2023 wird die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp wegfallen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch zukünftig die entsprechende Programmierung beibehalten.
Für die Änderung der Wirkleistungsbegrenzung verwenden Sie bitte das Änderungsformular.

Downloads Einspeisung ändern