Netzkunden/Bauherren.

Die Natur ist unsere
Energie.

Der Bezug von Bauwasser kann über Hydranten-Standrohre oder über einen Bauwasserzähler erfolgen.
In Ausnahmefällen kann zur Bauwasserversorgung ein Wasserhausanschluss vorab verlegt werden. Hierbei entstehen dem Anschlussnehmer i. d. R. zusätzliche Kosten. Diese sind von ihm selber zu tragen. Zur Abklärung der Vorabverlegung ist Kontakt mit der zuständigen Abteilung Netzanschluss der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH aufzunehmen.

Bauwasser über ein Standrohr

Bauwasser für die Bauphase im Versorgungsgebiet der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH kann über Hydranten-Standrohre erfolgen.

Die Standrohrzähler können gegen eine Kaution von € 500,00 bei uns ausgeliehen werden. Die Kaution ist mittels Überweisungsnachweis bei der Abholung des Standrohres in unserem Lager vorzulegen. Bei Ausgabe erhalten Sie eine Einweisung zur Nutzung, Inbetriebnahme und Aufstellung des Standrohrzählers. Sie erhalten von uns das Merkblatt „Ausleihe von Standrohrzählern“, das alle wichtigen Informationen enthält.

Bitte beachten Sie, dass keine verkehrstechnischen Behinderungen erfolgen, wenn Sie das Hydranten-Standrohr aufstellen. Es ist sicherzustellen, dass das Standrohr im Verkehrsraum kenntlich gemacht und gesichert ist, damit kein Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt. Der Ausleiher des Rohres ist für diese Sicherungspflicht zuständig.

Bei Rückgabe des Hydranten-Standrohres im Lager wird dies von einem zuständigen Sachbearbeiter auf seine Funktion und Unversehrtheit überprüft. Beschädigungen am Hydranten und am Standrohr werden mit der Kaution verrechnet.

In Ausnahmefällen kann zur Bauwasserversorgung ein Wasserhausanschluss vorab verlegt werden. Hierbei entstehen dem Anschlussnehmer i. d. R. zusätzliche Kosten. Diese sind von ihm selber zu tragen. Zur Abklärung der Vorabverlegung ist Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH aufzunehmen.

Bauwasserzähler

Ein Bauwasserzähler kann vom Eigentümer oder dessen Beauftragten bei der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH mit dem Formblatt „ Antrag auf Montage eines Bauwasserzählers“ schriftlich beantragt werden, wenn der Wasserhausanschluss hergestellt wurde, jedoch die Wasserinstallation noch nicht aufgebaut ist. Die Montage/Demontage des Bauwasserzählers erfolgt ausschließlich durch einen Mitarbeiter der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH.

Für die Montage des Zählers wird eine Inbetriebsetzungspauschale berechnet. Den aktuellen Wert entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Nach Fertigstellung der Trinkwasseranlage (Rohbauinstallation) ist dann vom Wasserinstallationsunternehmen ein Wasserzähler zu beantragen. Der Bauwasserzähler wird dann von der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH gegen einen Standard-Wasserzähler getauscht. (Siehe Abschnitt Zählersetzung/ Inbetriebnahme Wasserzähler).

Beachten Sie bitte, dass zeitlich befristete Anschlüsse nach maximal einem Jahr in einen festen Anschluss umzuwandeln sind. Sollte aus dringenden Gründen eine Verlängerung dieser Frist erforderlich sein, so melden Sie dies bitte schriftlich bei uns an.