Netze.
Voller Energie für Sie.
Netze.
Voller Energie für Sie.
Im Jahr 2015 stieg der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung auf knapp ein Drittel. Die damit verbundene zunehmende Volatilität und Dezentralisierung der Erzeugung erfordern eine effiziente Verknüpfung von Erzeugern, Verbrauchern und Stromnetzen: Die entscheidende Rolle spielt hierbei das Messwesen, das durch Bereitstellung einer intelligenten Mess- und Steuerungsinfrastruktur die Grundlage zukünftiger Marktprozesse darstellt. Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt der Gesetzgeber den Einbau von intelligenten Messsystemen in Deutschland.
Um die Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Stromerzeugung und –verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz sogenannter ‚Smart Meter‘.
Die Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten deshalb Schritt für Schritt alle Kunden – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe), sowie nach und nach auch Haushaltskunden – die neuen Zähler.
Bei Smart Metern spricht man von ‚intelligenten Zählern‘, da sie – im Unterschied zu den bisherigen Zählern – den Stromverbrauch je Viertelstunde erfassen und somit Auswertungen für bestimmte Zeiträume ermöglichen. Die Informationen über Ihren Stromverbrauch können Sie als Kunde nutzen, um Ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und so Ihren Stromverbrauch zu senken.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei Smart Metern zwischen zwei Arten von Messsystemen:
Ein Smart Meter stellt Ihren Verbrauch transparent dar, vermeidet, dass Ihr Zähler Vorort abgelesen werden muss und ermöglicht Ihnen variable Stromtarife zu nutzen. Variable Stromtarife machen verschiedene Strompreisstufen in einem Tarif möglich, d.h. zu bestimmten Zeiten (z.B. tagsüber oder nachts) ist der Strom teurer oder günstiger. Damit können Sie mit Ihrem Verbrauchsverhalten aktiv auf die Höhe Ihrer Stromkosten Einfluss nehmen. Aufgrund der zeitnahen Verbrauchswerte können Sie außerdem eigenständig unnötige Stromfresser wie z. B. falsch angeschlossene Geräte oder Stand-by-Verbraucher identifizieren und somit Ihren Energieverbrauch senken.
Ein weiterer Vorteil liegt in der sicheren Übermittlung der Verbrauchsdaten. Intelligente Messsysteme helfen somit auch dabei, die Energiewende voranzutreiben. Umweltfreundlich erzeugter Strom aus Solar- und Windanlagen kann mittels Smart Metern besser in ein intelligentes Stromnetz eingebunden und gesteuert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Stromkunden nach und nach neue Zähler erhalten.
Im Rahmen des Smart Meter Rollouts erhalten ab dem Jahr 2017 zunächst Kunden, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt über 10.000 kWh pro Jahr verbraucht haben, ein intelligentes Messsystem. Auch Stromerzeuger mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung bekommen die neuen Zähler. Zudem erhalten Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern die Stromzähler unterbrechbar sind, ein intelligentes Messsystem.
Ab 2020 wird die Grenze des jährlichen Verbrauchs auf 6.000 kWh herabgesetzt. Somit erhalten zukünftig auch Kunden mit einem niedrigeren Stromverbrauch intelligente Messsysteme.
Alle anderen Kunden erhalten ab 2017 nach und nach vom Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung. Sie werden rechtzeitig darüber informieren.
Wie bereits heute fallen bei Ihrer Stromlieferung Kosten für den Transport in Form eines Netzentgeltes und Kosten für die Messung (Messentgelt) an. Für den flächendeckenden Einbau von Smart Metern hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen, abhängig vom jährlichen Verbrauch, festgelegt
Für eine moderne Messeinrichtung betragen damit die Kosten maximal 20 € (brutto) pro Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem liegen je nach Verbrauchsgruppe bei 100 € bis 200 € (brutto) pro Jahr.
Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2017 und wird sich über mehrere Jahre erstrecken.
Zunächst erhalten Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh ein intelligentes Messsystem. Auch Haushalte mit Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung bekommen die neuen Zähler. Zudem erhalten Besitzer von Wärmepumpen, Elektroautos oder Speicherheizungen, sofern diese unterbrechbar sind, ein intelligentes Messsystem. Ab 2020 wird die Grenze des Verbrauchs auf 6.000 kWh herabgesetzt. Alle anderen Kunden erhalten ab 2017 nach und nach eine moderne Messeinrichtung.
Der Ablauf und die Reihenfolge des Einbaus von Smart Metern wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt und anschließend durchgeführt. Sie werden jedoch rechtzeitig von Ihrem Messstellenbetreiber und uns über den Zählerwechsel informiert.
Falls Sie sich bereits heute ein intelligentes Messsystem für Ihre Verbrauchsstelle wünschen, bieten wir von der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH Ihnen dieses gerne an. Sprechen Sie uns einfach an.
Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu garantieren, schreibt das Gesetz den Betreibern der Zähler bestimmte Schutzprofile und technische Richtlinien vor. Damit gilt für intelligente Messsysteme ein ähnlich hoher Standard wie für Kreditkarten. Nur Systeme, die diese umfassenden Bedingungen erfüllen und entsprechend hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen, erhalten ein Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Wenn Sie als Kunde Geräte, wie z.B. Smartphone, Tablet oder PC, zur Anzeige Ihres Stromverbrauchs nutzen, spielt deren Sicherheit sowie die Sicherheit des verwendeten Netzwerks ebenfalls eine wichtige Rolle, da diese als Kommunikationsmedium zum Zähler fungieren. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Nutzung Ihrer Endgeräte auf deren Sicherheitsvorkehrungen zu achten.
Sowohl die moderne Messeinrichtung als auch das intelligente Messsystem ersetzen den bisherigen Zähler im Zählerschrank. Ein Umbau oder eine Erweiterung der Anlage ist somit im Regelfall nicht erforderlich.
Nein, aufgrund des Einbaus einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems müssen Sie keinen neuen Stromliefervertrag abschließen.
Bei Fragen zu Ihrem Stromliefervertrag wenden Sie sich bitte an Ihre Lieferanten.
Wir von der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!
Bei allen Fragen, die den eigentlichen Zähleraustausch betreffen, benennen wir Ihnen gerne die entsprechenden Ansprechpartner Ihres Messstellenbetreibers.
Für alle Fragen rund um Smart Meter-basierte Produkte und Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten.
Auf diesen Seiten sind Informationen zu Smart Metern für Sie zusammengetragen worden.